Nichtbetroffen von der Abgeltungssteuer

Es gibt auch Kapitalanlagen, welche nicht von der Abgeltungssteuer betroffen sind.
Das heißt aber nicht, dass diese Anlagen steuerfrei sind. Diese Anlagen werden nur nach anderen steuerlichen Richtlinien besteuert.
Da ändert sich nicht viel, dass bleibt wie bisher.


Nichtbetroffen

betriebliche Altersversorgung
Kapital-Lebensversicherung
Immobilien
Riester- und Rürup Verträge
geschlossene Fonds (Wind-, Solar- oder Schiffsfonds und etc)

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